UNSERE AGB's

AGB:
Artikel 1 : Anwendbarkeit
1-1 allein die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind verbindlich und nicht die allgemeinen
Vertragsbedingungen unseres Vertragspartners.
1-2 Die Vertragssonderbedingungen auf der Vorderseite gelten vorrangig im Vergleich zu den gegenwärtigen
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1-3 Die eventuelle Nichtigkeit der einen oder anderen Klausel der gegenwärtigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen ändert nichts an der Gültigkeit der restlichen Vertragsklauseln.
Artikel 2: Vertragsabschluss
Der Vertrag ist rechtsgültig abgeschlossen bei Unterschrift der Auftragsbestätigung und/oder auf jeden Fall bei
Beginn der Arbeiten nach Übermittlung des unwidersprochen gebliebenen Kostenvoranschlags.
Artikel 3: Preisangebote
3-1 Unsere Preisangebote gelten im Prinzip für eine Dauer von 5 Tage.
3-2 Die Preise sind auf jeden Fall revidierbar bei Erhöhung der Rohstoffpreise um mehr als 5%.
3-3 Nach Ablauf der Gültigkeit, ohne eine Reaktions Ihrer Seits, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 €
berechnet.
Artikel 4: Verpflichtungen des Unternehmers
4.-1 Lieferfristen / Leistungsfristen
Die Fristen sind prinzipiell in Arbeitstagen definiert. Unter Arbeitstage versteht man die normalen Arbeitstage,
außer die Samstage, Sonntage, gesetzlichen Feiertage, den Jahresurlaub im Bausektor, sowie alle Ausfalltage, die
insbesondere schlechtwetterbedingt im Bausektor vorgesehen sind unter Verweis auf die Angaben des „Institut
Royal de Météorologie“ (Tage während derer die Arbeitsausübung während mindestens 4 Stunden unmöglich
ist).
Die Liefer- und Leistungsfristen sind zudem so oder so in Fällen der höheren Gewalt ausgesetzt. Hierunter fallen
insbesondere Ausfälle, die unfallbedingt sind, insbesondere im Falle von schwerwiegenden Unfällen,
Naturkatastrophen, Streiks, Terroranschlägen, etc… Auch längere außergewöhnliche Schlechtwetterperioden
müssen als Fälle höherer Gewalt angesehen werden.
Die Aussetzung der Liefer- und Leistungsfristen wegen höherer Gewalt zählen auch für den Fall, dass der
Auftraggeber die Liefer- und Leistungsfristen in Kalendertagen hat festlegen wollen. Ebenfalls nehmen wir uns
das Recht eine Verschiebung des Auftrages sei es Beendigung/ beginn der Baustelle bis zu einem Jahr nach
Datum der Unterschrift.
Da es sich um ein kleines Unternehmen handelt und wir ebenfalls Mitglied der Hilfeleistungszone der DG sind,
kann es zu kurzfristigen Absagen der Termine kommen, bei Einsätzen, sowie mit zu einer verspäteten Beendigung
der Baustelle.
4-1 Haftungsausschlüsse
Der Unternehmer haftet nicht für offensichtliche Mängel, die außerhalb der weiter unten angeführten Frist
seitens des Kunden angegeben würden, oder für Mängel, welche nicht rechtzeitig im Sinne einer
Schadensminderungspflicht seitens des Kunden angezeigt werden.
Ebenso haftet der Unternehmer nicht für Schäden im Erdbereich an Rohren und Kabeln. Sowie bei Vorfinden von
Sondermüll.
Bei Auslösen einer Brandmeldeanlage, durch Baustaub oder sonstige Auslöser bleibt die Verantwortung beim
Kunden, sowie die dabei ausgelösten Kosten. Dies gilt auch bei Strom, Wasser oder Gas austrettungen/Fehlern.
Artikel 5 : Verpflichtungen des Kunden
5-1.Zahlung der Rechnungen
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach Fertigstellung des Projektes.
Alle Rechnungen sind binnen der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zahlbar.
Der Unternehmer behält sich das Recht vor unmittelbar nach Vertragsabschluss, eine Anzahlung zu verlangen
und der Rest wird spätestens bei Fertigstellung der Arbeiten fällig.
5-2 Zur Verfügung zu stellen
Der Kunde muss dem Unternehmen, ständig Wasser, sowie Strom zur Verfügung stellen.
5-3 Nachbarschaft
Der Kunde verpflichtet sich, vor ab, die durchzuführenden Arbeiten mit seinen Nachbarn abzuklären. Bei
Auftreten eines Schadensfalles übernehmen wir keine Haftung. Hierfür muss der Kunde sich um den Schaden
kümmern.
5-4 Schäden jeglicher Art
Bei nicht vermeidbaren Schäden durch altes, poröses,… Material (Dachpappe, Holz, …) kann der Unternehmer
nicht zu Rechenschaft gezogen werden und die Reparatur geht zu den Lasten des Kunden.
Artikel 6: Zahlungsverzug
Bei nicht Zahlung der Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist erhöht sich die Rechnung automatisch um 50 €
Verzugs- und Bearbeitungskosten. Die Eingeräumte Zahlungsfrist für folge Rechnungen entfällt dabei ebenfalls.
6-1 Zinsen
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen trotz Mahnung, kann der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von
8,5% jährlich fordern.
Bei nicht Zahlung der Mahnung behalten wir uns das Recht vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmers bis zur Endzahlung des Projektes.
Artikel 8: Fehlerhafter Vertragsbruch – Vertragsbruchs Entschädigung
Im Falle der Nichtzahlung der Rechnung(en) bei Fälligkeit und in jedwedem anderen Fall der Säumigkeit des
Kunden hat der Unternehmer das Recht den Vertragsbruch zu Lasten des Kunden mittels Einschreiben geltend zu
machen.
Der Kunde, welcher den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet eine pauschale Vergütung entsprechend 35% des
noch nicht vergüteten Vertragswertes an den Unternehmer. Diese Entschädigung ist nicht kumulierbar mit der
Strafklausel gemäß Artikel 7.1
Wenn der Unternehmer den Vertrag fehlerhaft bricht, schuldet er die gleiche Vergütung dem Kunden.
MM Service
Moutschen Mike

 

 

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